Haben Sie gewusst, dass Sie bei einem Sturz mit dem Motorrad trotz ausgebessertem Fahrbahnloch ihre Unfallkosten selbst tragen müssen ?
( Urteil LG Wiesbaden Az. 9 0 164/10 ) Das LG war der Auffassung, dass der Motorradfahrer diese "Flickstelle" ( Teerfleck frisch gesandet ) hätte
bei angepasstem Tempo erkennen und den Unfall vermeiden können. Die Straßenbehörde wurde von der Schadensersatzpflicht freigesprochen.
Besondere Hinweise auf derart bekannte und deutlich sichtbare Gefahrenquellen sind, so der Richter vom LG, deshalb in der Verkehrspraxis nicht vonnöten.
Unsere Stiftung fordert eine Vorschrift für die Behörde, dass Straßenreparaturschilder so lange stehen bleiben müssen,
bis die "normale" Griffigkeit der Fahrbahn wieder erreicht ist.