Bußgelder |
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Läuft gegen Sie ein Strafverfahren? |
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Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der vorl. Einstellung eines Strafverfahrens bzw. des Absehens von der Erhebung einer öffentlichen Klage nach Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (gem. § 153 a StPO) |
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