Bußgelder

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren?



Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der vorl. Einstellung eines Strafverfahrens bzw. des Absehens von der Erhebung einer öffentlichen Klage nach Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (gem. § 153 a StPO)

Wir sind eine solche gemeinnützige Einrichtung.
Sie oder Ihr Anwalt können dies dem Richter vorschlagen.

Einen Verwendungsnachweis finden Sie hier.

Stiftung zur Vermeidung von
Verkehrsopfern in Deutschland

Geschäftsstelle:
Bonameser Straße 5 - 60433 Frankfurt/M.
FAX: 069-95297842
gemeinn. e.V. - OLG-Ffm. 40/4 - II./1 - 7/88
Mitglied der Deutschen Verkehrswacht
Sparda-Bank Ffm - Kto-Nr. 295 1002 - BLZ 500 90 500


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