Die Fahrzeugausrüstung ist laut Straßenverkehrsordnung den Witterungsverhältnissen anzupassen; deshalb immer im Winter an genügend Frostschutz in die Scheibenwaschanlage, damit diese nicht einfriert. Wer mit "eingefrorener" Waschanlage von der Polizei angetroffen wird, muss ein Bußgeld von 20 Euro zahlen. Behindert er zusätzlich noch den Verkehr, sind 40 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg.